Bau- und Nutzungsbeschreibung des 1. Bauabschnitts
1. Ziel und Nutzung erster Bauabschnitt
Nach dem Rückbau der störenden Anbauten der 1960er Jahre wurde in einem ersten Bauabschnitt die Möglichkeit geschaffen, das Alte Hallenbad der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Veranstaltungen in kleinem Rahmen durchzuführen.
Im Bereich des nördlichen Nebengebäudes ist ein erster in sich abgeschlossener, autark funktionierender Nutzungsbereich entstanden, der als Nukleus der Versammlungsstätte als Veranstaltungs-, Seminar- und Ausstellungsraum, als Informationszentrum und Raum für Vereinsaktivitäten zur Verfügung steht.Darüber hinaus wurde die ehemalige Schwimmhalle durch Abdecken des Schwimmbeckens für die Öffentlichkeit sicher begehbar gemacht. Dadurch ist der Saal für einzelne Veranstaltungen nutzbar.
2. Nukleus
Der Nukleus (rechts im Bild) beinhaltet folgende Räume und Funktionen:
· Multifunktionsraum für bis zu 80 Besucher
· Nebenräume für Besucher und Künstler
· Bereitstellung der notwendigen gebäudetechnischen Infrastruktur
Die genehmigte Umbauplanung sieht eine Dachanhebung im Bereich des nördlichen Nebengebäudes (ehemaliges Kesselhaus) zur Schaffung eines Backstage-Raums vor. Dieser Raum wird als Interimsnutzung zum Multifunktionsraum, der über die nördliche Treppe und Terrasse von außen erschlossen wird. Im Sockelgeschoss wurden die Nebenräume wie geplant hergestellt: Hausanschlussraum, Technikräume für Elektro- und Heizungsinstallation, Künstlergarderoben- und WCs, Besucher- WCs. Die Geschosse sind über das Treppenhaus in der nordwestlichen Saalecke verbunden.
3. Abdeckung ehemaliges Schwimmbecken
Ein wesentliches Ziel des Vereins ist es, der interessierten Öffentlichkeit und potenziellen Spendern die ehemalige Schwimmhalle als späteren zentralen Veranstaltungsraum präsentieren zu können. Dies war wegen der Absturzgefahr in das Becken nicht möglich. Daher ist zeitgleich mit dem ersten Bauabschnitt die geplante Beckenabdeckung ausgeführt worden.
3. Brandschutz
Die zuvor beschriebene Interimsnutzung wurde mit dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt. Voraussetzung für die Interimsnutzung ist, dass die nicht genutzten Bereiche des Gebäudes weitgehend brandlastenfrei oder feuerbeständig abgetrennt sind. Bei sporadischen Veranstaltungen in der ehemaligen Schwimmhalle wird die fehlende Brandmeldeanlage durch Brandwachen kompensiert.
4. Kosten
Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. EUR 1.400.000,-. Hierbei wurde berücksichtigt, dass im Rahmen der Planung des ersten Bauabschnitts vorgezogene Planungsleistungen zum Gesamtprojekt erforderlich sind.
Fazit:
Durch den ersten Bauabschnitt entstand eine autarke Einheit, die unabhängig vom Gesamterfolg des Projekts eine nachhaltige Teilnutzung des Alten Hallenbades ermöglicht und damit zum Erhalt des Kulturdenkmals beiträgt.