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Mietkosten und vertragliche Regelungen § 1 Mietzins pro Tag |
Durch Anklicken können Sie die Übersicht vergrößern! Eine Probe- und Rüstzeit bleibt am Veranstaltungstag ohne Berechnung, Werden die Räume für Proben sowie Auf- und Abbauarbeiten am Tag vor oder nach der Veranstaltung genutzt, so werden dafür je angefangenen Tag 50% der Grundmiete berechnet. § 2 Ermäßigung für Schulen Sofern terminlich möglich, stehen staatlichen Schulen zweimal jährlich die Räumlichkeiten zu einem ermäßigten Tarif zur Verfügung. § 3 Ermäßigung für Mitglieder Mitgliedern des Vereins „Gesellschaft der Freunde Theater Altes Hallenbad“ wird eine Ermäßigung von 10 % eingeräumt. Mitgliedern, die aktiv an der Arbeit des Vereins teilnehmen, werden Sonderkonditionen eingeräumt. § 4 Sonderleistungen Leistungen, die über die beschriebene Bereitstellung der Räume und Einrichtungen hinausgehen (z.B. Dekoration, Sonderreinigung u. ä.), werden besonders in Rechnung gestellt. § 5 Entrichtung des Mietzinses Die Mietzinsen sind spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Vereinbarte Nebenkosten sowie andere an den Vermieter zu erbringende Zahlungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. § 6 Kaution Die Gesellschaft Theater Altes Hallenbad behält sich vor, eine Kaution bis zu einer Höhe von 1000.- € zu verlangen. § 7 Stornogebühren Bei einer beantragten und schriftlich bestätigten Nutzung der Räumlichkeiten, die aus Gründen, die der Antragsteller zu vertreten hat, abgesagt wird, sind bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 20 % bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Benutzungsentgeltes einschließlich des Entgeltes für Zusatzleisten zu errichten, sofern der Vermieter nicht im Einzelfall die Entstehung eines höheren Ausfallschadens nachweist. § 8 Steuern Zu den Gebühren (Miet- und Nebenkosten) wird jeweils die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. § 9 Selbstbewirtung Eine Selbstbewirtung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Benutzung von Einweggeschirr ist nicht erlaubt. § 10 Sonderleistungen/Gebühren Großes oder kleines Mischpult plus Auf- und Abbaukosten je nach Aufwand 30 bis 50 € Vorhandene Boxen plus Auf- und Abbaukosten je nach Aufwand 30 bis 50 € Funkmikrofone je Kanal je nach Aufwand 30 bis 50 € Mikrofone kabelgebunden je nach Aufwand 30 bis 50 € Beamer 40 € Leinwand mittlere Größe 12 € Leinwand groß 20 € Blumenschmuck gegen Rechnung Bei Verlust der überlassenen Schlüssel werden die Kosten für den Ersatz in Rechnung gestellt. Bei Verlust des Schlüssels für den Haupteingang wird das Schloss ausgewechselt und die Kosten dafür zusammen mit den Kosten für die notwendigen Ersatzschlüssel in Rechnung gestellt. Da die Parkmöglichkeiten auf dem Gelände der Theater Altes Hallenbad gGmbH eingeschränkt sind, wird dem Veranstalter nur am Tag der Veranstaltung ein Platz zugewiesen. Ausreichende Parkmöglichkeiten bietet das in unmittelbarer Nähe stehende öffentliche Parkhaus. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 7:00 bis 24:00 Uhr Sonntag von 10:00 bis 22:00 Uhr Preise: Die erste Stunde kostet 0,70 €, jede weitere angefangene Stunde 0,50 € § 11 Versicherung Für eingebrachte Sachen (z.B. Musikinstrumente), die im Eigentum des Mieters sind und während der Mietdauer in den Räumen des Theaters stehen oder eingelagert sind, wird keine Haftung übernommen. § 12 Sonstige Dienstleistungen Sollten nach der Veranstaltung Sonderreinigung und Entsorgungsarbeiten notwendig sein, werden pro angefangene Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt. § 13 Inkrafttreten Dieser Benutzungstarif tritt ab 1. Oktober 2018 in Kraft. Ihr Weg zu uns: |
Bitte beachten Sie, dass sich das Gebäude im Zuge von Bauarbeiten laufend verändert.